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Popp Fliesen-Sanitär GmbH
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Tips - Barrierefreies Wohnen
 

    Tipps für barrierefreies Wohnen

    Viele Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Ein selbstständiges Leben im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung wird durch Alter, Krankheit oder körperliche Handicaps erschwert oder verhindert, wenn das Haus oder die Wohnung nicht an die zu erwartenden Bedingungen baulich angepasst wird.

    Es ist ratsam, schon jetzt bei Neubauten bzw. Umbaumaßnahmen die baulichen Voraussetzungen für barrierefreies Wohnen, wie z. B. geforderte Türbreiten, stufenlose Dusche mit Bodenablauf (einschließlig der vorgeschriebenen Abdichtung), zu berücksichtigen. Man erspart sich später viel Schmutz, Staub, Ärger und zusätzliche Kosten.

    Da Umbaumaßnahmen zur barrierefreien Gestaltung der Wohnung durch Sozialversicherungsträger (Pflegeversicherung) oder Sozialhilfeträger aus öffentlichen Mitteln gefördert werden können, sollten hinsichtlich der Umbauplanung die Vorschriften der DIN 18025 Teil 1 (Wohnungen für Rollstuhlbenutzer) und der DIN 18025 Teil 2 (Barrierefreie Wohnungen) beachtet werden.

    Eine weitere Informationsquelle ist die Richtlinie VDI 6000 Blatt 1 "Ausstattung von und mit Sanitärräumen, Wohnungen".

    Die DIN 18025 wird in absehbarer Zeit durch die DIN 18040-2 abgelöst, von der zur Zeit ein Entwurf vorliegt. Mit dem Erscheinen der endgültigen Fassung wird Mitte 2010 gerechnet.

    Die Vorschriften und Empfehlungen (auszugsweise) aus der derzeitig noch gültigen DIN 18025 Teil 1 und 2 können Sie aus den nachfolgenden Tabellen entnehmen:

    Bewegungsflächen - Türen - Stufenlosigkeit, Rampen - Aufzüge - Treppen - Küchen - Bad - PKW-Stellplätze - Freisitz, Terrasse - Sonstige Räume - Wände, Fenster - Technische Ausführung

    Bewegungsflächen

    Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 2

    Wohnungen für Rollstuhlfahrer DIN 18025 Teil 1 (Abweichung gegenüber Teil 2)

    mindestens 150 cm breit und 150 cm tief vor Fahrschachttüren, auf dem Freisitz, am Anfang und Ende einer Rampe,
    mindestens 150 cm breit neben Treppenauf- und -abgängen und zwischen Wänden außerhalb der Wohnung
    Empfehlung: mindestens 150 cm breit beim Parkplatz, vor einer Längsseite des Kraftfahrzeuges,
    mindestens 120 cm breit und 120 cm tief vor Einrichtungen im Sanitärraum,
    mindestens 120 cm breit vor der Längsseite des Bettes (bei Bedarf von drei Seiten zugänglich), zwischen Wänden innerhalb der Wohnung, in Küchen, auf Wegen innerhalb der Wohnanlage,
    mindestens 90cm tief vor Möbeln

    mindestens 150 cm breit und 150 cm tief als Wendemöglichkeit in jedem Raum, sowie als Duschplatz, vor dem Klosettbecken, vor dem Waschtisch, vor dem Einwurf des Müllsammelbehälters (Ausnahme: kleine ausschließlich vor- und rückwärtsfahrend nutzbare Räume),
    mindestens 150 cm tief vor der Längsseite des Bettes, der Badewanne, vor Schränken und Kücheneinrichtungen, vor dem Rollstuhlabstellplatz und vor einer Längsseite des Kraftfahrzeuges

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    Türen

    Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 2

    Wohnungen für Rollstuhlfahrer DIN 18025 Teil 1 (Abweichung gegenüber Teil 2)

    innerhalb der Wohnung lichte Breite mindestens 80 cm,
    Hauseingangs-, Wohnungseingangs- und Fahrschachttüren lichte Breite mindestens 90 cm,
    in den Sanitärraum darf keine Tür hineinschlagen
    Empfehlungen: lichte Höhe der Türen mindestens 210 cm,
    bei Bedarf eine Schließhilfe

    alle Türen lichte Breite mindestens 90 cm

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    Stufenlosigkeit, Rampen

    Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 2

    Wohnungen für Rollstuhlfahrer DIN 18025 Teil 1 (Abweichung gegenüber Teil 2)

    Stufenlosigkeit

    stufenlose Erreichbarkeit des Hauses und einer Wohnungsebene, gegebenenfalls über Rampe oder Aufzug,
    Möglichkeit zum nachträglichen Ein- oder Anbau eines Aufzuges oder von Rampen für stufenlose Erreichbarkeit anderer Geschosse, aller Räume in der Wohnung, sowie der Gemeinschaftsanlagen,
    keine unteren Türanschläge und -schwellen, soweit technisch unvermeidbar höchstens 2 cm

    Empfehlung: Alle Wohnungen einer Wohnanlage sollen stufenlos erreichbar sein.

    Rampen

    ohne Quergefälle mit maximal 6% Steigung,
    Zwischenpodest von mindestens 150 cm ab 600 cm Rampenlänge,
    Radabweiser beiderseits 10 cm hoch bei Rampen und Zwischenpodesten,
    beidseitige Handläufe, Durchmesser 3 bis 5 cm, 85 cm hoch,
    Handläufe und Radabweiser 30 cm in den Plattformbereich hineinragend

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    Aufzüge

    Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 2

    Wohnungen für Rollstuhlfahrer DIN 18025 Teil 1 (Abweichung gegenüber Teil 2)

    Aufzug

    Möglichkeit zum Ein- oder Anbau eines Aufzuges in mehrgeschossigen Gebäuden,
    Fahrkorb lichte Breite 110 cm, lichte Tiefe 140 cm, Türbreite 90 cm,
    Beachtung besonderer Maße für Haltestangen, das Bedientableau, taktile Bedienvorrichtungen innen und außen, bei Bedarf mit akustischen Signalen,
    Empfehlung: Erreichbarkeit der Wohnungen in Obergeschossen mit Aufzug, Spiegel gegenüber der Fahrkorbtür

    Aufzugspflicht für nicht EG-Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

    Treppenlift

    Der Treppenlift ist eigentlich kein Punkt der DIN-Vorschrift, denn er ist kein Aufzug im Rechtsinne, sondern eine Maschine im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19.06.01 (BGBl. I S. 1149 ff.) und das Gleichstellungsgesetz wird der Treppenlift jedoch zunehmende Verbreitung finden.

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    Treppen

    Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 2

    Wohnungen für Rollstuhlfahrer DIN 18025 Teil 1 (Abweichung gegenüber Teil 2)

    - Beidseitig Handläufe Durchmesser 3 cm - 4,5 cm, am Treppenauge nicht unterbrochen,
    Markierung am Anfang und Ende
    Äußere Handläufe müssen in 85 cm Höhe 30cm waagrecht über den Anfang und Ende der Treppe hinausragen.
    (Empfehlung: um eine Auftrittsbreite über das Treppenende vergrößert)
    in Mehrfamilienhäusern taktile Geschoss- und Wegebezeichnungen, ausreichende Belichtung und Beleuchtung von Treppenabsätzen,
    keine Stufenunterschneidungen

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    Küchen

    Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 1

    Wohnungen für Rollstuhlfahrer DIN 18025 Teil 2 (Abweichung gegenüber Teil 1)

    Arbeitshöhen an Herd, Arbeitsplatte und Spüle entsprechend der Behinderung montiert
    Empfehlung: Herd, Arbeitsplatte und Spüle nebeneinander, Spüle unterfahrbar

    uneingeschränkte Unterfahrbarkeit von Herd, Arbeitsplatte und Spüle
    Empfehlung: Herd, Arbeitsplatte und Spüle über Eck angeordnet

    Beispiel-Grundriss einer Küche für Rollstuhlfahrer:

    Bild Grundriss rollstuhlgerechte Küche

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    Bad

    Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 2

    Wohnungen für Rollstuhlfahrer DIN 18025 Teil 1 (Abweichung gegenüber Teil 2)

    Duschplatz stufenlos begehbar
    Empfehlung: Möglichkeit für Badewanne mit unterfahrbarem Lifter im Duschplatzbereich Liegebadewanne, Sitzduschbad (sofern mit dem speziellen Krankheitsbild vereinbar)
    Beinfreiheit unter dem Waschtisch mit Unterputz- oder Flachaufputzsyphon

    rollstuhlbefahrbarer Duschplatz,
    nachträgliches Aufstellen einer mit Lifter unterfahrbaren Badewanne muss möglich sein
    Waschtisch flach und unterfahrbar, Höhe nach individuellem Bedarf montierbar

    Beispiel-Grundriss eines Bades für Rollstuhlfahrer:

    Bild Grundriss rollstuhlgerechtes Bad

     

    Für stufenlose, barrierefreie Duschen wurden nützliche Zubehörteile entwickelt:


      Die Linienentwässerung Blanke AQUA-LINE wurde speziell für ein barrierefreies und ästhetisches Duschen entwickelt (Abbildung Werkfoto Blanke GmbH & Co KG, Iserlohn):

      Bild Blanke Aqua Line

      Das Gutjahr IndorTec DR Duschrinnen System ist die neue attraktive Komplettlösung für schwellenfreie, bodengleiche Duschen (Abbildung Werkfoto Gutjahr GmbH, Bickenbach):

      Bild Gutjahr IndorTec DR

      Mit dem Unterbauelement PCI Pecibord können barrierefreie Duschbereiche in vielen verschiedenen Geometrien und Größen schnell und sicher hergestellt werden (Abbildung Werkfoto PCI Augsburg):

      Bild PCI Pecibord

      Schlüter-KERDI-SHOWER ist leicht und einfach zu installieren und besitzt eine intelligente Konstruktion mit einem Geruchsverschluss am Rost. Das innovative Bodenablaufsystem kann für runde und eckige Duschen verwendet werden und ist in den Größen 90 x 90, 100 x 100, 120 x 120 und 150 x 150 lieferbar (Werkfoto Schlüter Systems; Iserlohn):

      Bild Schlüter Kerdi Shower

      WEDI Fundo wurde für die barrierefreie Erstellung von Dusch- und Badräumen entwickelt und kommt sowohl im privaten Wohnungsbau als auch in Krankenhäusern, Kliniken, Hotels sowie öffentlich zugänglichen Gebäuden zum Einsatz (Abbildung Werkfoto Wedi GmbH, Emsdetten):

      Bild Wedi Fundo

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    PKW-Stellplätze

    Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 2

    Wohnungen für Rollstuhlfahrer DIN 18025 Teil 1 (Abweichung gegenüber Teil 2)

    bei Wohnanlagen für einen Teil der Stellplätze 150 cm tiefe Bewegungsfläche entlang der PKW-Längsseite

    1 wettergeschützter Stellplatz oder Garage je Wohnung
    Empfehlung: Weg zur Wohnung kurz und wettergeschützt, zusätzlicher Rollstuhlabstellplatz, mindestens 190 cm breit und 150 cm tief plus Bewegungsfläche (zusammen 190 cm x 300 cm) zum Umsteigen vom Straßenrollstuhl in den Wohnungsrollstuhl, vorzugsweise im Eingangsbereich oder vor dem Haus,
    ggfs. Batterieladeplatz für Elektrorollstuhl

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    Freisitz, Terrasse

    Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 2

    Wohnungen für Rollstuhlfahrer DIN 18025 Teil 1 (Abweichung gegenüber Teil 2)

    Empfehlung: mindestens 4,5 qm großer Freisitz (Terrasse, Loggia oder Balkon)

    mindestens 4,5 qm großer Freisitz (Terrasse, Loggia oder Balkon)

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    Sonstige Räume

    Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 2

    Wohnungen für Rollstuhlfahrer DIN 18025 Teil 1 (Abweichung gegenüber Teil 2)

    Abstellraum

    Mindestgröße 6qm, davon 1qm in der Wohnung

    zusätzlicher Raum

    Mindestgröße 12 qm, Mindestbreite 270 cm nach individuellem Bedarf

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    Wände, Fenster

    Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 2

    Wohnungen für Rollstuhlfahrer DIN 18025 Teil 1 (Abweichung gegenüber Teil 2)

    Wände

    tragfähige Wände in Küche und Sanitärraum
    Empfehlung: Brüstungen von mindestens einem Aufenthaltsraum und von Freisitzen ab 60cm Höhe durchsichtig

    Wände und Decken tragfähig zur Befestigung von Einrichtungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen

    Fenster

    keine Schwingflügel
    Empfehlung: einbruchshemmende Ausführung von Fenstern und Fenstertüren im EG

    einbruchshemmende Ausführung von Fenstern und Fenstertüren im EG

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    Technische Ausführung

    Barrierefreie Wohnungen DIN 18025 Teil 2

    Wohnungen für Rollstuhlfahrer DIN 18025 Teil 1 (Abweichung gegenüber Teil 2)

    Bodenbeläge rutschhemmend, fest verlegt, nicht elektrostatisch aufladend, im Freien gefahrlos begehbar, Längsgefälle maximal 3%, Quergefälle maximal 2%
    Empfehlung: Material- und Farbkontrastwechsel als Orientierungshilfe
    Raumtemperatur nach DIN 4701 Teil 2, Beheizung nach individuellem Bedarf ganzjährig möglich (z. B. durch Zusatzheizung)
    Empfehlung: gleichmäßige Raumausleuchtung mit künstlichem besonders hellem Licht für Sehbehinderte in jeder Wohnung
    zur Haustür eine Gegensprechanlage mit Türöffner, Fernsprechanschluss möglich Bedienungsvorrichtungen: Anordnung in 85 cm Höhe, nicht versenkt oder scharfkantig, Heizkörperventile in 40 cm - 85 cm Höhe, Bedienungsvorrichtungen seitlicher Wandabstand mindestens 50 cm,
    Tür des Sanitärraums abschließbar und von außen entriegelbar,
    Empfehlung: Namensschilder taktil erfassbar

    rollstuhlgeeignete Bodenbeläge, Beläge auf Hauptwegen im Freien leicht, erschütterungsarm und gefahrlos befahrbar,
    Anordnung der Bedienungsvorrichtungen im Greifbereich des Rollstuhlfahrers,
    Sanitärarmaturen als Einhebelmischbatterien, mit Temperaturbegrenzern und schwenkbarem Auslauf,
    Hauseingangstüren, Brandschutztüren zur Tiefgarage, Garagentore, Fahrschachttüren kraftbetätigt und manuell zu öffnen und zu schließen

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